Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schmälern
Artikel davor:
Schmähtitel
Schmähung
Schmähungssache
schmal
Schmalamt
Schmalband
Schmaldienst
Schmäle
schmälen
Schmälerei
schmälern
, v.
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I
verkleinern, insb. von Grundstücken
bdv.:
schmälen (I)
- belägerte sie [Stadt Zofingen] heerzog A. ..., bezwange sie mit feüer vnd gewalt, schmelerte ihren friedkrayß1295 ZofingenStR. 20Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wir sullen ... ir ... gut noch zu dorf noch ze veld nicht smelern, raynen noch tailen1447 Indersdorf I 298Faksimile (ca. 301 KB)
- wir süllen iren ... hoff ze veld v. dorf mit allem zwgehören ... paulich v. wesenlich haltten ... v. dar in nichts rainen, tailen, schmelern ... noch verkauffen1463 Indersdorf I 373Faksimile (ca. 274 KB)
- hetten probst, dechant und cappittel ein almendt in der W. geschmelert oder cleiner ... gemacht, ... sie sollen die zeun wieder hinder sich rucken1517 Sinsheim 447Faksimile (ca. 258 KB)
- alda sie [prior und convent] macht haben, ... zu strafen so wol die ... ungehorsamen als auch die der lenheren guter geengt, gedrengt oder geschmälert ... oder ... vereußert haben1610 RhW. I 1 S. 163Faksimile (ca. 162 KB)
- welcher ain marchstain ... geferlicher weiß außwuerf ..., oder etwan die rain schmöllert und banzeun öffnete, dardurch dan seinen nachbar schaden beschäch, ... der soll gestrafft werden1629 Steiermark/ÖW. VI 257Faksimile (ca. 47 KB)
- soll der zeitige schüttemeister acht darauf haben, daß das feld, wie es in jetziger begrentzung ... eingeschlossen ist, von keinem benachbarten geschmälert werde1733 OstfriesBauerR. 141
II
etw. in seinem Wert herabsetzen, mindern; verringern; (Einnahmen, Gehalt, Unterhalt) kürzen
bdv.:
ringern
- das ich meiner phlegkhinder ... leib und gueter ... erberlich verwallten ... und ... nichts zu aignem nutz dardurch den khindern ir nutz gemindert oder geschmelert werden mocht, verwennden [werde]SalzbLO. 1526 Bl. 83v
- an ... gütern und einkommen geringert, geschmählert und in abgang gerichtet1568 BlPfälzKG. 27 (1960) 146
- wird mir [Kantor] meines ampts besoldung vnd einkommen nicht wenig geringert vnd geschmelert, von welchem ohne das zuvor grosse schmelerung vnd abkürtzung geschehen1577 Held,DresdKantorat 263
- ob ... ain gerichtsmann ... etwas kaufen wolte, es wäre holz, viech oder anders, das soll ... er thuen auf den wochenmarkten und sunst nindert, damit köngl. maj. cammerguet, maut und zoll ... nit geschmällert werde16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 239Faksimile (ca. 45 KB)
- clagt aber jemandt auf ein ligentes guett ... vnd beweist auch dz ... dasselbe guett ... mercklichen geschmellert, die jährliche ertragnus ... verschwendt werden, ... so mag der clager die nuzung desselben guettes ... begehrn1654 NÖLO. I 68 § 2
- solte ... ein aigennuziger herr ... den threüen dienstbothen oder taglöhner ihren ... lidtlohn ... schmällern und hinterhalten ..., derselb soll nebst allen ergezungen den gebührent doppelten wandl erlegen1701 NÖsterr./ÖW. VIII 858Faksimile (ca. 51 KB)
- wegen verkürzten pflichttheils, oder geschmälerter alimente [können] schenkungen widerrufen werden1794 PreußALR. II 19 § 48
- wer ... münzsorten beschneidet, abfeilt, oder durch andre künste deren gehalt schmälert, der soll den zehnfachen betrag des ... gewinnes zur strafcasse erlegen1794 PreußALR. II 20 § 263
III
(Rechte, Freiheiten etc.) einschränken, verletzen
- burckhrecht ..., die seinen furstlichen gnaden ... durch haimblich conträct, vnd verännderungen ... merckhlich gesmelert vnd entzogen worden sein1524 SalzbStPolO. 252
- so ain grundtherr ainem dienstparkait macht, soll er jm sollich dienstparkait, mit vergünstigung weitterer seruitut gegen andern kaines wegs schmeleren1544 Perneder,Inst. 33rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- s.f.g. weren nicht gewillt der stände privilegia zu schmälern1651 HannovGBl.2 7 (1954) 265
- wan ein frembte obrigkeit der herrschaft ain mallefizische personn in disen purkfridtsgezierk durchfiert ..., hat er marktrichter macht, ... die persohn hinweck zu nemben; in widerigen ... solle er marktrichter solches der herrschaft G. anzaigen, damit ... die purkfridtshochheit nit geschmölert ... werden möge17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 191Faksimile (ca. 51 KB)
- saͤmmtliche beamte [haben] ... dafuͤr zu sorgen, daß unsere landesherrschaftliche gerechtsame und territorialhoheit durch ... eingriffe von den benachbarten niemals geschmaͤlert werden moͤgen1765 SystSammlSchleswH. I 117Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- das daraus [aus dem Reichsgutachten von 1666] entstehende nachtheil ... betreffe ... die zur catholischen religion uͤbergehende staͤnde, denen man ihre freyheiten und befugnisse schmaͤlere1774 Moser,Reichstage I 185Faksimile - in Google Books
- der noch lebende gatte [ist] verbunden, alles zu uͤbernehmen, und alle schulden ... zu bezahlen ... dem sterbenden [wird] nicht zugelassen, das ganze ... durch einen letzten willen, schankung oder sonst eine verordnung zu schmaͤlern1789 Thomas,FuldPrR. II 48Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ob ... einiger kurfuͤrst, fuͤrst oder anderer stand ... seiner regalien, immedietaͤt, freiheiten ... und gerechtigkeiten halber, daß sie ihm geschwaͤcht, geschmaͤlert, genommen, entzogen ... worden, mit seinem ... widerwaͤrtigen zu gebuͤhrlichen rechten kommen ... wollte, dasselbe sollen ... wir ... nicht verhindernWahlkapit.(1792) 549
- der verpfänder [ist] nicht befugt, die rechte des pfandinhabers durch auflegung neuer reallasten zu schmälern1794 PreußALR. I 20 § 154
- kein vertrag darf die rechte schmälern, die zu der gewalt des manns über die person der frau und der kinder gehören, oder die dem mann als haupt der familie zustehenBadLR. 1809 Satz 1388Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte