Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmälerung

Schmälerung

, f.

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I Verengen, Verkleinern, ua. Grundstücken
  • von schmaͤlerung der gemeinen weide: ... die gemeine weyde [darf nicht] geengert ... werden
    1623 StapelholmConst. 650
  • wirdt denjenigen so weeg und steeg oder strassen bei ihren heusern ... haben, bei hocher straf ... auferlegt, daß sie solche, doch ohne schmellerung der strassen, in guten esse und pau erhalten sollen
    1654 Kärnten/ÖW. VI 537
  • wegen einer bloßen schmälerung oder erweiterung des flußbettes, welche durch die natur selbst veranlaßt worden, kann keine vergütung gefordert werden
    1794 PreußALR. I 9 § 274
II Nachteil, Schaden (insb. an Hab und Gut); Kürzung, Verringerung (von Finanzmitteln, Einkommen, Gehalt)
  • zu abbruch, schmelerung unnd nachtheil unnsers aigenthumbs
    1526 MannhGBl. 31 (1930) 182
  • [Gerhabe soll] den khindern ir hab und guet unertheinlich und on abganng und schmellerung innhaben und bewaren
    SalzbLO. 1526 Bl. 82v
  • wir [werden im Salzhandel] wider allt herkhomben betranngt, das solches ... ain mergkhliche abbruchigkhait vnnd schmellerung vnnser clain hanndtierung gepern
    1541 Bruck/BeitrSteirG. 17 (1880) 84
  • dat he [beklageden] alles, wes van den clegeren kegen sollich stritich testament ... mit smelerung und togefugeder iniruie aldar tom S. als in der ersten instantz ... vorgebracht, mit gemener inrede wolde vorlecht hebben
    1545 LübRatsurt. III 472
  • die vorsteher der zechen [sind] nicht allein uns, sonder auch den gewercken durch das zuuiel nehmen aus dem zehenden ... viel schuldig geblieben ..., vnd wir aber vermerckten, das es vnserm bergkwerck zu schmelerung geraicht
    JoachimsthalBO. 1548 II 71
  • das sie [chammer] zuuerhuetung ku. mt. nachtail, auch schmelerung des aigenthumbs vnd den armen wittib vnd weisen zue trost sich solcher beschwar ... anzunehmen [hat]
    1557 ZSchles. 11 (1871) 15
  • es sollen auch die ... kirchendienere, da jnen ... einige vnbilligkeit, oder abbruch oder schmelerunge an jren geordenten einkommen, guͤteren vnd nutzungen widerfehret, ... sich bey vnseren kirchenraͤthen jederzeit schutzs vnd schirms genossen
    1570 MecklKirchGO. B Vv
  • wird mir [Kantor] meines ampts besoldung vnd einkommen nicht wenig geringert vnd geschmelert, von welchem ohne das zuvor grosse schmelerung vnd abkürtzung geschehen
    1577 Held,DresdKantorat 263
  • wann und aber wehrender ehelichen beysammenwohnung vorschuss und reichthumb oder aber auch schweinung und schmälerung des vermügens sich erscheinte, solle alsdann ... dem mann oder seinen erben die zweythail des reichthumbs in ligendem und varendem und allem anderen ... zuoentgelten stohn
    1633 GraubdnRQ. II 106
  • daß in kloͤstern ... eigne apotecken gehalten werden, daraus die artzney ... verkaufft werden, so denen hiesigen apoteckern ... zu schmaͤlerung und abbruch ihrer nahrung gereiche
    1644 CAustr. I 70
  • so sich begäbe, das der testirer ein mehrers zu allmosen ... verordnet hette, alß hernach ohne schmälerung der kinder legitima vollzogen werden möchte, so [werden] ... solche geschäfft gemindert
    1654 NÖLO. III 12 § 10
  • wann nun indessen regierung dergleichen verlaͤngerung derer partheyen stritt-sache zu schmaͤlerung der justitz weiter zuverstatten nicht gesonnen
    1688 CAustr. I 32
  • daß ... niemanden ... erlaubt seyn solle, ... handwercks-arbeit ... bey fremden meisteren machen zu lassen, ... [weilen] solches ... denen inheimischen meisteren zu sonderlichem abbruch und schmaͤhlerung ihrer nahrung gereichet
    1769 BadZftO. 83
  • damit der staat diese anstalten zum gemeinen besten unterhalten könne, und wegen deren benutzung gesichert sey, darf niemand etwas unternehmen, welches unmittelbar zur schmälerung der posteinkünfte gereicht
    1794 PreußALR. II 15 § 142
III Beschneidung, Einschränkung (in Rechten)
  • zu smellerung unnserer oberkait
    1526 WienRQ. 277
  • wo dieselben [stattuta] unerleutert und ungeändert ... verbleiben sollen, [würde dies] ... uns und unsern nachkomenden regierunden ... an unsern hochhaiten, ... rechten und gerechtigkaiten zu schmellerung und abpruch ... geraichen
    Mitte 16. Jh. Tirol/ÖW. V 626
  • daß dergleichen schanckhungen [zwischen eheleithen] nit ... zu schmellerung irer gerechtigkheiten beschechen
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) III 31 § 3
  • so wenig kann sich auch ... immediatus imperii ohne des kaisers und reichs bewilligung unter die superioritaͤt eines stands zu praͤjudiz und schmaͤhlerung der unmittelbaren reichsjurisdiction begeben
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 148
  • [kirchen-casse:] eine jede veruntreuung ihres vermoͤgens oder schmaͤhlerung ihrer rechte wird als ein kirchen-raub angesehen
    1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 317
  • die staatsconstitution eines teutschen territoriums [kann] zur schmälerung wesentlicher hoheitsrechte nicht einmal mit einstimmung des landesherrn ... abgeändert werden
    1804 Gönner,StaatsR. 338
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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