Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalgut

Schmalgut

, n.

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I Textilien von geringer Breite (Bänder, Borten etc.)
  • es wird aber die tuchmacherey in Leiden nur fuͤr den drittan theil der woll-manufactur angesetzt; dann den andern theil macht das sogenannte schmalgut ... den dritten aber die wüllenzeug
    P.W.v. Hörnigk, Oesterreich Uber alles wann es nur will (Nürnberg 1684) 123
II wie Schmalvieh 
  • dass der- oder diejenige ... einsäs, so einen bär, wolf oder luchs in der landschaft erlegen und tod einbringen würde, soll von jedem stuk rind-vieh und schmalguth ein vierer durch die inspektoren bezogen und ... zur übergaab an den betreffenden schütz eingeliefert werden
    1804 Niedersimmental 222