Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalrind
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Schmalleute
Schmalrind
, n.
junges Rind; Kalb; Kuh, die noch nicht gekalbt hat
- daß ... bürger durch das ganze jahr mehr nicht als 1 ochsen und 1 schmalrind ... in ihren behausungen schlachten ... sollen1573 BayrHdw. 102
- darnechst gehœren zum frauen-rath ... alle schmerrlinge, schmael-rinder, so starcken genennet werden1739 Westphalen,Mon. I 2040Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- jeder burger mag in einem jahr ein rind und ein schwein oder anstatt des schweins ein schmal rind ohne bezahlung des gewohnlichen aufschlags schlachtenvor 1748 Kempten/Wüst,Policey I 156