Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalrind

Schmalrind

, n.

junges Rind; Kalb; Kuh, die noch nicht gekalbt hat
  • daß ... bürger durch das ganze jahr mehr nicht als 1 ochsen und 1 schmalrind ... in ihren behausungen schlachten ... sollen
    1573 BayrHdw. 102
  • darnechst gehœren zum frauen-rath ... alle schmerrlinge, schmael-rinder, so starcken genennet werden
    1739 Westphalen,Mon. I 2040
  • jeder burger mag in einem jahr ein rind und ein schwein oder anstatt des schweins ein schmal rind ohne bezahlung des gewohnlichen aufschlags schlachten
    vor 1748 Kempten/Wüst,Policey I 156