Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmaltauer
Artikel davor:
Schmalfleisch
(Schmalfleischzehnt)
Schmalgut
(Schmalherr)
Schmalhirte
(Schmalleodi)
Schmalleute
Schmalrind
Schmalsaat
Schmalsaatzehnt
Schmaltauer
, m.
ein (urspr. dienstpflichtiger) Fischer, der das Recht hat, mit kleinen Netzen im Schweriner See zu fischen
Sachhinweis: ArchFischG. 4 (1914) S. 13ff.
- es soll ... [der] fischermeister sein fleißiges aufsehen haben, damit jeder zeit ihm ... an braßen von den heurwadenfischer drey teil, von den schmaltowern aber der halbe theil, so gefangen, uberliefert ... werde1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 105
- sol unser fischmeister von allem, so er vor die verkauffte fische von den heurwaden, schmaltowern, krebsfängern und andern heurfischern ... einnemmen wirt, richtige register und rechnung halten1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 106