Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmaltauer

Schmaltauer

, m.

ein (urspr. dienstpflichtiger) Fischer, der das Recht hat, mit kleinen Netzen im Schweriner See zu fischen
Sachhinweis: ArchFischG. 4 (1914) S. 13ff.
  • es soll ... [der] fischermeister sein fleißiges aufsehen haben, damit jeder zeit ihm ... an braßen von den heurwadenfischer drey teil, von den schmaltowern aber der halbe theil, so gefangen, uberliefert ... werde
    1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 105
  • sol unser fischmeister von allem, so er vor die verkauffte fische von den heurwaden, schmaltowern, krebsfängern und andern heurfischern ... einnemmen wirt, richtige register und rechnung halten
    1623 Schwerin/ArchFischG. 4 (1914) 106