Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalte
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Schmalte
, f.
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blauer Farbstoff aus zermahlenem Schmelzglas; zT. verboten
- was die smalte oder das sogenante oelblau betritt, womit man der weissen waͤsche eine blaͤuliche farbe zu geben pflegt, so ist dieses eine art von zerriebnem glase ..., sie zernaget folglich nur die feinen zeuge, und ist daher in einigen laͤndern ... den waͤscherinnen verbotenJ.S. Halle, Werkstäte der heutigen Künste I (Brandenburg 1761) 399