Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalweide

Schmalweide

, f.

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(Nutzung einer) Weidefläche zur Schweinemast
vgl. Rauhweide
  • die schmalweyde aber, soviel dasz eckern und veldtobs belangt, hat ein gemeind bey der andern mit den schweinen zu suchen und zu genieszen ... aber nit zu leszen und heimzutragen
    1579 Pfalz/Wasserschleben,RQ. 270