Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzamt

Schmalzamt

, n.

in Konstanz: städtische Behörde zur Überwachung von Ein- und Ausfuhr sowie Verkauf von Fettwaren
  • einemen des schmalz ampt: ... es sol daß schmalz ampt haben, wie solches bey der 1629. jar rechnung zu sehen
    1630 Konstanz/DRWArch.