Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzdienst

Schmalzdienst

, m.

Abgabe von Schmalz an den Grundherrn; auch das Einziehen der Abgabe
  • die weil wir vnd andre grundtherrn von den stenden vnserer landtschafft des schmalz vnd käs dienst so lang in gebrauch sein, so khan darinen khain veränderung beschehen
    1526 MittSalzbLk. 27 (1887) 376
  • jeder underthan soll steuer und seine dienst, es seie pfening-, traid-, kuchl-, schmalz- und käsdienst ... zu ordentlicher und gewendlicher zeit unaufgehalten völlig raichen
    1590 OÖsterr./ÖW. XIII 38
  • kaͤß- und schmaltz-dienst 
    1688 Beckmann,Idea 476
  • was die schergen beim schmalzdienst [eindienung des schmalzes] zu unterlassen
    1774 Wagner,Civilbeamte I 23