Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzfürkäufer

Schmalzfürkäufer

, m.

Schmalzhändler im (oft wucherischen) Zwischenhandel
  • schmalz- und bierfürkäuffer, sowie die unterthanen, welche das maltzpier, smaltz und puttern außer landes verkaufen
    1492 NeuburgKollBl. 50 (1886) 22