Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzfürkauf

Schmalzfürkauf

, m.

(wucherischer) Zwischenhandel mit Schmalz 
  • schmaltz fürkauff belangend: ... haben ein erbar rath ... ordnungen fürgenommen, unnd lassen hiemit allen jren unterthanen ... gebieten ..., das sie ainig jr schmaltz, so sie zu jrer selbst notturfft unnd haußhaltung nit bedörffen, ... solchen ... fürkeuffeln, welche das schmaltz einzustossen ... und fürkauff damit zu treiben pflegen, nit verkauffen noch keuflich zustellen
    1572 Wüst,Policey II 147