Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzgeld
Artikel davor:
Schmalz
Schmalzamt
Schmalzaufkäufer
Schmalzdienst
Schmalzehnt
(Schmalzer)
Schmalzflügel
Schmalzführer
Schmalzfürkauf
Schmalzfürkäufer
Schmalzgeld
, n.
I
eine wohltätige Stiftung, ua. zur Finanzierung des Kirchenbaus
- das dieselb A. das vorbemelt viertel schmaltz ... in lipdingswise jnne haben ... sol: vnnd wenn sy von tods wegen abgat, ... soͤllent ... alle die, die den je das vorgenant guot D. jnne hant, dem buw vnsers gotzhus, mit demselben schmaltzgelte gewaͤrtig sin1441 AppenzUB. I 2 S. 554
- die spittal D. haben auch gehabt ... ettliche stifftungen mit weinn vnnd andern vmb gottes willen ... sie haben auch gehabt zue ainer zuebuoss vonn ainer stiftung, hat gehaissen das schmalzgellt ... zwen pfleger ... haben zue allen quatember vsthaillt schmalz vnd ayr vnnd dergleichennach 1531 (Hs. 1660/70) FreibDiözArch. 19 (1887) 65Faksimile - in Google Books
- alle kierchen gieter, die in die truchen gestossen send, als pfrienden, vigilgen, gemain almuosen, schmaltzgeld, spienden1545 FreibDiözArch. 9 (1875) 183Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Geldabgabe als Ablösung des Schmalzzehnts
bdv.:
Schmalzpfennig
vgl.
Schmiergeld (II)
- die kleinern abgaben, als das ... schmalz, staufwein, kälble- und fühle-geld, ... so in geld entrichtet werden, sind zu allen zeiten mit doppeltem kapital auslöslich1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 407Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"