Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzhändler
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Schmalzdienst
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(Schmalzer)
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Schmalzführer
Schmalzfürkauf
Schmalzfürkäufer
Schmalzgeld
Schmalzgülte
Schmalzhandel
Schmalzhändler
, m.
Person, die Schmalzhandel betreibt
- damit ... niemandt sich unterfangen solle, vor der ausrueffung ... etwas zu erkhauffen, ... wird ein jeglicher wirt, allwo die schmalz-händler einzugehören pflegen, schuldig sein, dieselben zu ermahnen, damit sie ihre wahren durch dem gerichts diener ausruffen lassenum 1700 MHungJurHist. V 2 S. 357
- auf die vorkäuferei, vorzüglich auf das betragen der so zahlreichen ... löscherhändler [ist] genauest zu wachen ... sind auch die butter- und schmalzhändler öfters zu überfallen; ihre wagen und gewichter ... auf ihre aechtheit streng zu untersuchen1791 SchrMährSchles. 12 (1859) 509
- den pferde-, rindvieh-, mehl-, ... schmalz-haͤndlern wird kein patent gestattet, sondern sie sind nach der in den geeigneten abschnitten der accise-ordnung gegebenen vorschrift zu behandeln1815 WirtRealIndex I 22Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)