Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzhandel
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Schmalzaufkäufer
Schmalzdienst
Schmalzehnt
(Schmalzer)
Schmalzflügel
Schmalzführer
Schmalzfürkauf
Schmalzfürkäufer
Schmalzgeld
Schmalzgülte
Schmalzhandel
, m.
Handel mit Schmalz
- zu fürdrung des schmaltzhandels hat ain ersamer rat ... verordnet, das ... vier frowen ... im koufhus den burgern und frömbden ... das schmaltz, das sy koufent, us den kratten uslären söllent1538/39 KonstanzKaufhaus 103
- in betreff des hiesigen schmalzhandels ... wird verordnet, daß ... die buͤrgerlichen waͤlschen kaͤsmacher das anhergebrachte schaafschmalz ... blos auf den hiesigen schmalzmarkt zufuͤhren ... sollen1793 NÖsterr./Kropatschek,KKGes. III 352