Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmalzstift

Schmalzstift

, f.

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Zusammenkunft der zu Schmalzzins verpflichteten Bauern, insb. zur Ablieferung ihrer Abgaben
  • es sollen auch die inhaber der sölheisler ... jerlichen zu der urbar ofen stift ... ire dienst erlögen und bezallen, und ist unnot, das dieselben zu der schmalzstift, weil si kain schmalz dienen, wider erscheinen
    16./17. Jh. Tirol/ÖW. II 99