Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schmausen
Artikel davor:
Schmalzzehnt
Schmalzzins
Schmarotzen
Schmarotzer
Schmasche
(Schmaschenfutter)
Schmauch
schmauchen
Schmäuchpfahl
Schmaus
schmausen
, v.
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ausgiebig und festlich speisen
- die schwelgerey des schmaussens wird durchgaͤngig in den neuern policey ordnungen verboten1762 Wiesand 968Faksimile - in Google Books
- nach abgelaufener lehrzeit [soll] alles schmausen und zechen ... unterbleiben1801 RepRecht VIII 217Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so werden auch die gemeindsvorgesetzte angewiesen ... nie auf gemeindskösten zu schmausen1815 Tirol/ÖW. III 201Faksimile (ca. 46 KB)