Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schmausen

schmausen

, v.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
ausgiebig und festlich speisen
  • die schwelgerey des schmaussens wird durchgaͤngig in den neuern policey ordnungen verboten
    1762 Wiesand 968
  • nach abgelaufener lehrzeit [soll] alles schmausen und zechen ... unterbleiben
    1801 RepRecht VIII 217
  • so werden auch die gemeindsvorgesetzte angewiesen ... nie auf gemeindskösten zu schmausen 
    1815 Tirol/ÖW. III 201
unter Ausschluss der Schreibform(en):