Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmelzbrand

Schmelzbrand

, m.

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Verfärbung an Fleisch; ein Anzeichen dafür, dass dieses verdorben ist
  • umb die schmeltzbrende sal ein iglicher metzeler verlisen, wo man das findet und geruget wurde, fünff phunt menczscher zu einer pene
    1444 MainzKämmW. 193