Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmelzhütte

Schmelzhütte

, f.

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Anlage zur Metallgewinnung
  • bergleut [sollen] in den gemainen wäldern holz nach ihrer notdurft nemen und ... in freien pachen schmölzhütten schlahen, kolstatt machen
    1490 SchlernSchr. 88 S. 70
  • daß die, so eigne schmeltz-huͤtten haben, keinen andern umb zinß noch sonst darinnen schmeltzen lassen, ohne unsers berg-richters wissen und zugeben
    1553 FerdBO. Art. 92
  • daß die ... gewerckschafft bey ihrer ... schmeltz-huͤtte ... draht verfertigen
    1690 CCMarch. IV 2 Sp. 92
  • die schmelz-, saiger- und abtreibhuͤtten ... [sind] von dieser assecuration [brand-versicherung] gaͤnzlich ausgeschlossen
    1758 SammlBadDurlach II 479
  • daß [in Sachsen] alle gewerken ihre gewonnenen ertze ... in die koͤniglichen schmelzhuͤtten liefern muͤssen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 262
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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