Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmelzhütte
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Schmelzer
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Schmelzerlohn
Schmelzgadem
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Schmelzhandlung
Schmelzherr
Schmelzherrenwald
Schmelzhütte
, f.
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Anlage zur Metallgewinnung
- bergleut [sollen] in den gemainen wäldern holz nach ihrer notdurft nemen und ... in freien pachen schmölzhütten schlahen, kolstatt machen1490 SchlernSchr. 88 S. 70
- daß die, so eigne schmeltz-huͤtten haben, keinen andern umb zinß noch sonst darinnen schmeltzen lassen, ohne unsers berg-richters wissen und zugeben1553 FerdBO. Art. 92Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- daß die ... gewerckschafft bey ihrer ... schmeltz-huͤtte ... draht verfertigen1690 CCMarch. IV 2 Sp. 92Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- die schmelz-, saiger- und abtreibhuͤtten ... [sind] von dieser assecuration [brand-versicherung] gaͤnzlich ausgeschlossen1758 SammlBadDurlach II 479Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß [in Sachsen] alle gewerken ihre gewonnenen ertze ... in die koͤniglichen schmelzhuͤtten liefern muͤssen1758 v.Justi,Staatsw. II 262Faksimile (ca. 92 KB)