Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmelzhüttenrecht
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Schmelzherr
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Schmelzhütte
Schmelzhüttengewohnheit
Schmelzhüttenhandel
Schmelzhüttenrecht
, n.
rechtliche Regelungen für Schmelzhütten
- soll alles und idess erczs unnd metall in unserer graveschafft und on unser erleubnuss nit darauss geschmelczt werden, unnd wollen den gewercken schmelczhutten zu bauen vergunstigen oder selbst darstellen umb geburlichenn zinss nach schmelczshutten recht unnd gewonheit1536 WeilmünsterBO. 495