Schmelzzettel, m.

schriftlicher Nachweis über die Qualität einer Erzprobe
  • soll der geschworne von allen ertzen ... eine gemeine prob nehmen, ... was er besichtigt, dem bergmeister berichten; darauf soll der bergmeister, dem das ertz ist, einen schmelz-zettel an den huͤttenmeister geben, der auch die ertze ohne zettel nicht annehmen soll
    1619 Wagner,CJMet. 483 Faksimile