Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmerzenszeichen

Schmerzenszeichen

, n.

Ausdruck von Schmerzen; fehlt dies bei einer Hexereiverdächtigen, der Nadelstiche in ihre Male (II 2) beigebracht werden, gilt sie als überführt
  • [Hexereiverdächtige wird] entbloset und besichttiget, vff dem rücken zwej ... zeichen befunden, vorgewiesen und vier größe nadeln ... hineingestochen und wider außgezogen, ohne daß ... sie auch einiches schmertzenszeichen von sich geben
    1631 BonnArch. 5 (1893/94) 44