Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schmidden

schmidden

, v.

Wahlbetrug begehen
  • wan einige wahlen auf der sieben zunften vorhanden, nit gestatten wollen, dass ... personen durch offentlich oder heimlich schmidten unser stimmen befangen
    1654 DürenWQ. 282
unter Ausschluss der Schreibform(en):