Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmidderei
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Schmidderei
, f.
"Wahlumtrieb", unerlaubte Beeinflussung einer Wahl
vgl.
schmidden,
Schmiddereihandel
- wan aus solche schmiddereyen jungräte, siebender, ambachts- und zunftmeistere erwehlt werden, dass dieselbe einen oder anderen zu gefallens, der gemeinen burgerschaft und zunftgenossen aber den rucken wenden1654 DürenWQ. 283Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- schmiddereivor 1681 NrhAnn. 64 (1897) 351