Schmiedamtsmeister, m.
Schmiedamtsmeister, m.
wie Schmiedmeister
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sollen alle schmidtambachtsmeisteren, so das ambacht vor dato dieses an sich erkauft und geworben, im eingelden und verkaufen allerhand geschmidter arbeit bey vorhin gewesenem bruch und gewonheit [gelassen werden]1601 DürenWQ. 176 Faksimile
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[dass] von den schmidtambachtsmeisteren keiner auswendiger zum zunftgenossen an oder aufgenommen werden soll, welcher nit zuvoren die burgerschaft alhie gegolden [hette]1616 DürenWQ. 177 Faksimile