Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmiedegeld
Artikel davor:
Schmiedamtsbuchbesichtigung
Schmiede'amtsgenosse
Schmiedamtsmeister
(Schmiededienst)
Schmiedendraht
Schmiede
schmieden
Schmied'esse
Schmiedefreiheit
Schmiedegast
Schmiedegeld
, n.
I
Geld als Schmiedlohn
- so auch einer ... [von einem schmied] abzöge, und sich zu einem andern im ambte ... würde verfügen, derselbe schmied soll ... nichts arbeiten, er habe dan vorhero selbigen schmid, wobei er erstlich hat arbeiten lassen, gänzlich ... bezahlet ... als das schmiedegeld1431 Kolz,LütjenbHandw. 99
II
Abgabe von einer Schmiede
- [hebung:] an landbede 37 fl. 8 ß; 1 fl. 8 ß krug- und 1 fl. 8 ß schmidegelt1579 MecklBauernlisten II 218