Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmiedekost
Artikel davor:
Schmiedhandwerk
Schmiedehaus
Schmiedherr
Schmiede'innung
(Schmiedeskind)
Schmiedknabe
Schmiedknecht
Schmiedknechtlohn
(Schmiedekohle)
Schmiedkorn
Schmiedekost
, f., m.?, Schmiedekosten, m.
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Lohn des Schmieds einer Bergschmiede
Sachhinweis: Veith,Bergwb. 360
- gesteht ym ... des anstehns der smedekost nicht1477 FreibergBUrt. 327Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- soll der verdient schmidt- und saag-kosten zu jeder raittung, wann die fuͤhrung beschicht, ohne auffzug baar bezahlt werden1553 FerdBO. Art. 93Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- unter dem vierten pfennig wird verstanden der vierte theil von allen arbeitsloͤhnen, geleuchten, holz, pulver und schmiede-kosten1772 NCCPruss. V 1, 2 Sp. 648Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- hingegen werden dabey nur steiger- und arbeitslöhne, bergmaterialien und schmiedekosten; nicht aber die kosten über tage angerechnet1794 PreußALR. II 16 § 411