Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmiedgerechtigkeit

Schmiedgerechtigkeit

, f.

Privileg, Vorrecht, eine Schmiede zu betreiben
  • seine eigenthümliche und erkaufte schmidtgerechtigkeit 
    1602 BeitrOÖLk. 52 (1900) 63
  • schmidts- und andere schild- und feuersgerechtigkeiten sollen einem jeden ohne entgelt ertheilet werden
    1690 AnnNassau 24 (1892) 77
  • die sogenannte vier ehehaften, nemlich schmidt-, muͤhl-, bad- und tafern-gerechtigkeit ... [werden] durch lands-fuͤrstliche concession [erlangt]
    1756 CMax. II 8 § 17