Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmiedgerechtigkeit
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Schmiedgerechtigkeit
, f.
Privileg, Vorrecht, eine Schmiede zu betreiben
- seine eigenthümliche und erkaufte schmidtgerechtigkeit1602 BeitrOÖLk. 52 (1900) 63
- schmidts- und andere schild- und feuersgerechtigkeiten sollen einem jeden ohne entgelt ertheilet werden1690 AnnNassau 24 (1892) 77
- die sogenannte vier ehehaften, nemlich schmidt-, muͤhl-, bad- und tafern-gerechtigkeit ... [werden] durch lands-fuͤrstliche concession [erlangt]1756 CMax. II 8 § 17Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)