Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schmuggel
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Schmitzung
Schmitzwort
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Schmu
Schmuck
schmücken
Schmuckgeld
Schmuckler
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, m.
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Einfuhr von Waren unter Umgehung des Zolls oder Missachtung von Verboten
bdv.:
Schleichhandel
- [Titel:] verordnung gegen den schmuggel mit halberstädtischem und magdeburger branntwein [Braunschweig 1710]
- eine anzahl zollbeamter soll verhindern, daß fremdes salz in die provinzen hereinkommt; und das beste, ... den schmuggel zu verhindern, ist, daß man das salz je nach kopfzahl auf die familien verteilt hat, was sie sicher daran hindert, woanders zu kaufen1752 Friedrich II./R. Dietrich (Hrsg.), Politische Testamente der Hohenzollern (München 1981) 139
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