Schnecke, f.
Schnecke, f.
auch Dim.
das Tier; als Plage Gegenstand verbotener magischer Praktiken; als Nahrungsmittel in rechtl. Bestimmungen ua. bezüglich der Waldnebennutzung
das Tier; als Plage Gegenstand verbotener magischer Praktiken; als Nahrungsmittel in rechtl. Bestimmungen ua. bezüglich der Waldnebennutzung
Sachhinweis: R. Wildhaber, Schneckenzucht, in: SchweizArchVk. 46 (1950) 119
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das kainer dem andern kaine schneggen zu schaden grab, bei der peen fünf phund perner1570 Tirol/ÖW. V 289 Faksimile
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[Zoll:] fische je sam 4 kr., reis 4, wetzsteine 4, schnecken 61637 QZollwTirol 133
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es soll niemand schnecken suchen oder sammeln vor martinstag, bei 5 gl busse1641 SchweizArchVk. 46 (1950) 125
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wegen gemachten ungeziefers als mäuse, schnägele und ander ungeziefer machen prout et in damnis exinde causatis similiter constat1659 Seibertz,UB. III 379 Faksimile
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[amtmann, jäger und ruttleute sollen] auf die auf urbarämtlichen grund und boden schnecken grabende leut obachtsammes aug tragen und ihnen bedeuten ..., daß sie die ... schnecken zur ... urbaramtsverwaltung ... zum verkauf bringen sollen1759 OÖsterr./ÖW. XIII 21