Schnecke, f.

auch Dim.
das Tier; als Plage Gegenstand verbotener magischer Praktiken; als Nahrungsmittel in rechtl. Bestimmungen ua. bezüglich der Waldnebennutzung
Sachhinweis: R. Wildhaber, Schneckenzucht, in: SchweizArchVk. 46 (1950) 119
  • das kainer dem andern kaine schneggen zu schaden grab, bei der peen fünf phund perner
    1570 Tirol/ÖW. V 289 Faksimile
  • [Zoll:] fische je sam 4 kr., reis 4, wetzsteine 4, schnecken 6
    1637 QZollwTirol 133
  • es soll niemand schnecken suchen oder sammeln vor martinstag, bei 5 gl busse
    1641 SchweizArchVk. 46 (1950) 125
  • wegen gemachten ungeziefers als mäuse, schnägele und ander ungeziefer machen prout et in damnis exinde causatis similiter constat
    1659 Seibertz,UB. III 379 Faksimile
  • [amtmann, jäger und ruttleute sollen] auf die auf urbarämtlichen grund und boden schnecken grabende leut obachtsammes aug tragen und ihnen bedeuten ..., daß sie die ... schnecken zur ... urbaramtsverwaltung ... zum verkauf bringen sollen
    1759 OÖsterr./ÖW. XIII 21