Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneebruch

Schneebruch

, m.

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durch Schneelast verursachtes Schadholz, als Teil der Waldgerechtigkeit
vgl. Duftbruch
  • dis ist der vorster lon ... windprüch vnd schnebruch in den höltzern
    1347 Zürich/GrW. I 35
  • die windfaͤll, schnebru̍ch und alles unholtz in der von S. wald ist alles der gmeind daselbs
    1485 ZGO. 16 (1864) 143
  • [es soll sich im fürstlichen Forst] keiner einiger gerechtigkeit annehmen oder gebrauchen, es sey mit windfaͤllen, schneebruͤchen, affterschlaͤgen
    1614 CJVenatorio-Forest. III 146
  • sowenig duͤrfen sich die forstbedienten die windbruͤche, duft- und schneebruͤche ... zueignen, daß sie dieselben ohne waldherrschaftliche bewilligung nicht einmal ... verkaufen koͤnnen
    1785 Fischer,KamPolR. II 835
  • bey sich in wald- und holzungen ergebenden windfaͤllen, schnee- und duft-bruͤchen ... hat oberfoͤrster sogleich ... gutachtliche berichte an unsere kanzley zu erstatten, wie ... damit verfahren werden koͤnne
    1785 Moser,ForstArch. XV 88
  • [unter afterholz] verstehen die forstmaͤnner dasjenige holz, welches von windfaͤllen, schneebruͤchen oder duͤrren wipfeln den baͤumen genommen wird
    1798 RepRecht I 313
unter Ausschluss der Schreibform(en):