Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneeflucht

Schneeflucht

, f.

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für den Eintritt unzeitigen Schneewetters reservierter, besonderen Nutzungsrechten unterliegender Weideplatz im Hochgebirge; auch das Notstandsrecht zur Nutzung dieses Weideplatzes bzw. die auf dem Boden einer fremden Gemeinde lastende Dienstbarkeit einer solchen Weide
Sachhinweis: Grass,BeitrRGAlpw. 100
  • die von B. ... reden es sye kain alpp niendert si habe ir schneeflucht und die dry alppen F., A. und R. haben enhalb dem bach hinuß ir schneeflucht biß in den wald
    1503 VorarlbAgrU. 116
  • seye er ... in die schneeflucht gefaren, daran habe ime niemandt khain intrag noch irrung gethon
    1578 VorarlbAgrU. 176
  • soll man aus denen schneefluchten, als erst möglich ist, wiederum weichen
    1586 Tirol/ÖW. III 194
  • [der Alm M. wird] bedingt ... daß sye die schneeflucht, da sommerszeiten ain unversechens khalts schneewetter einfalth, [aufsuchen darf]
    1641 Grass,BeitrRGAlpw. 123
  • sollen die alpgenossen auch bey erheischter nothdurfft mit ihrer haab die sogenannte schneeflucht so stillen und soweit die nothdurfft erfordert deren gemaindten ... so vill als möglich ohnschädlich zu suechen haben
    1705 Elhardt,Allgäu 62
unter Ausschluss der Schreibform(en):