Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schneeweiß

schneeweiß

, adj.

fleckenlos weiß, als Symbol der Unschuld
  • ene schnee witte faselsugge mitt ihren seven schne witten jungen beerfercken, wisen sie, datt sie recht hebben, war sie kombt [und Schaden im Korn tut]
    oJ. Steinen,WestfGesch. I 1812
  • so eine schneeweiße sauhe mit neun schneeweißen kodden ohn einigen flecken ins korn gehen thaͤte, die soll man nicht werffen oder schlagen, sondern sie ... lassen gehn
    Mitte 16. Jh. NWestfMag. 2 (1790) 209
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