Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneewerfen

Schneewerfen

, n.

wie Schneeballenwerfen 
  • [Gebot die jugent] von schlitten, zyben als ouch schneewerfen abzehalten
    1606 BernStR. X 21
  • dieweil die jungen auff der gassen mit schneewerffen grossen mutwillen treiben, auch junger jungfrawen und matronen nicht verschonen [wird ihnen Strafe angedroht]
    1618 Korsch,StrRKöln 124