Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidarzt
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schneeweiß
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Schneewetter
Schneid
(Schneid'amt)
Schneidarzt
, m.
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(häufig wandernder) Handwerks-Chirurg; insb. Stein- und Bruchschneider
bdv.:
Schneider (II),
Schnittarzt
- maister P.E., der schneydarzt1450 MBoica XX 389
- dem snydeartze von Straßburg gonnen hie czu sin1474 Frankfurt a.M./Kriegk,Bürgertum I 48
- das sy [Amtleute] die froͤmbden schnidartzt ... einmal für alle vermanen soͤllen, sich irs gewaͤrbs in unsern gepieten ze muͤssigen1536 BernStR. X 206Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- bis zum dreyzehnten jahrhunderte bekam Deutschland seine leib-aerzte und schneide-aerzte aus Salerno1794 Ruhkopf,Schulwesen 167