Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidegast

Schneidegast

, m.

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Kunde eines Schneiders (I) 
  • es sal auch keyner dem andern [schneyder] seine schneydegeste entpfremden bey der buße ein pfhunt wachß
    2. Hälfte 15. Jh. ChemnitzUB. 256