Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidegeld
Artikel davor:
Schneewerfen
Schneewetter
Schneid
(Schneid'amt)
Schneidarzt
Schneide
Schneidebrett
Schneidebrot
Schneidefron
Schneidegast
Schneidegeld
, n.
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I
eine Geldabgabe, (urspr.) anstelle von Schneidefron
- quod quilibet mansus censualis solvit ... quinque denarios et obulum pro jure, quod dicitur snydegelt1286 RhW. II 1 S. 219Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- solvit quelibet domus in T. ad dictam curtem 3 obulos et vocatur snydegelt13. Jh. Deutz 168
- nachdem alle inwohner beyder dorff vor alters schuldig geweßen, der herrschafft reben ... zu schneiden, ist inen solch dienstbarkeit auch an ein gellt geschlagen vnnd gibt ider jars darfür xij ₰, würt genannt schneidgellt1574 PfälzW. II 834
- schneide- und frohnegeld1780 MittErfurt 14 (1890) 100
- sind die ... aufgefuͤhrten abgaben in den bezeichneten orten gaͤnzlich und fuͤr immer aufgehoben ... das schneidgeld1812 Scotti,HzgNassau 1859Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Abgabe für den Tuchverkauf im Rahmen eines Tuchhandelsprivilegs
- die gewand-schneider ... moͤgen mit allerhand tuchen, welche sie gar nicht gewuͤrcket, handlung treiben, ... gegen eine jaͤhrliche entrichtung, welche das schneide-geld genennet wird1603 Zeitz/Beier,HdwLex. 378Faksimile - in Google Books