Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidelohn

Schneidelohn

, m.?

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I Entlohnung für das Schneiden (XIII) von Holz
  • von den dhorntzenbholen zu schneydelohn 
    1543 Diefenb.-Wülcker 381
  • an schneide-lohn soll der muͤller ... die in der angefuͤgten tabelle ... specificirte preiße ... von denen in ansatz befindlichen holz-sorten erheben
    1766 CAug. Forts. I 1 Sp. 1585
II Entlohnung für das Abhauen von Bäumen
  • bessere menage ... dörfte bei der schiffsfracht, karre und schneidelohn ... am besten zu erhalten sein, wenn solches bei der kerze dem wenigstfordernden zugeschlagen wird
    1748 ActaBoruss.BehO. VII 807
III Entgelt für das Kastrieren, Schneiden (VIII) von Tieren
  • [reglement] wegen der pferde- und schweine-schneidere ... ratione des schneide-lohns 
    1728 CCMarch. V 5 Sp. 117
unter Ausschluss der Schreibform(en):