Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schneidend
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schneiden
schneidend
, adj.
scharf; schneidende Ware Schnittwerkzeuge als Handelsartikel; schneidendes Schwert bildlich für Herrschergewalt
- ihre kays. maj. [haben] das blosse schneidende schwerdt, von des reichs erb-marschalln ... gefordert, sr.churf.g. dasselbige gegeben, und se.churf.g. dardurch mit des heil. reiches erb-marschall-amt beliehen1720 Lünig,TheatrCerem. II 951Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- declaration der verordnung wegen versteurung fremder feilen und schneidenden waaren1736 CCMarch. VI 2 Sp. 506Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin