Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): schneidend

schneidend

, adj.

scharf; schneidende Ware Schnittwerkzeuge als Handelsartikel; schneidendes Schwert bildlich für Herrschergewalt
  • ihre kays. maj. [haben] das blosse schneidende schwerdt, von des reichs erb-marschalln ... gefordert, sr.churf.g. dasselbige gegeben, und se.churf.g. dardurch mit des heil. reiches erb-marschall-amt beliehen
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 951
  • declaration der verordnung wegen versteurung fremder feilen und schneidenden waaren
    1736 CCMarch. VI 2 Sp. 506
unter Ausschluss der Schreibform(en):