Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderarbeit

Schneiderarbeit

, f.

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Handwerkstätigkeit eines Schneiders (I); auch: die von ihm hergestellte Ware
  • so soll auch kain schneider kürßner- oder näherin-arbait, auch kain kürßner oder näherin schneider-arbait machen, namblich wullin, engelsait, wifling, ... oder was wullin und schneider-arbait ist
    1593 Hohenzollern/ZGO. 13 (1861) 315
  • da ain kund ab ainer gemachten schneiderarbait clagt, als wann ime dieselbig verderbt und nit recht gemacht werde, solle alsdann derjenig, der unrecht hat, ain halb pfund wachs an die kerzen bezahlen
    1593 Hohenzollern/ZGO. 13 (1861) 315
  • jn sachen geklagten unterschleif in der schneider-arbeit betreffend, hat der herr bürgermeister ... verabschiedet, weil beklagter ... für ihren eigenen kopf gearbeitet, als soll er ... das ambt mit 5 guter mk verbüßen
    1609 Beck,DanzigerNehrung 137
  • [es soll keinem abgedankten, beurlaubten oder der Garnison zugehörigen Soldaten] schneider-arbeit zu verfertigen verstattet werden, als wenn er das meister-recht gewonnen
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 608
  • bleibet denen compagnie-commandanten unbenommen, die bey der compagnie vorfallende schuster-, schneider- ... und sattler-arbeit durch die soldaten ... welche diese handwerke zunftmaͤßig erlernet haben ... fertigen zu lassen
    1752 CAug. Forts. I 1 Sp. 1188
  • tabelle der in der stadt F. befindlichen juden-schneider: ... A. I. [wieviel die arbeit die juden wohl verstehen und davon nahrung haben kann:] macht verschiedene schneiderarbeit 
    1780 Stern,PreußJuden III 2 S. 1602