Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderarbeit
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, f.
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Handwerkstätigkeit eines Schneiders (I); auch: die von ihm hergestellte Ware
- so soll auch kain schneider kürßner- oder näherin-arbait, auch kain kürßner oder näherin schneider-arbait machen, namblich wullin, engelsait, wifling, ... oder was wullin und schneider-arbait ist1593 Hohenzollern/ZGO. 13 (1861) 315
- da ain kund ab ainer gemachten schneiderarbait clagt, als wann ime dieselbig verderbt und nit recht gemacht werde, solle alsdann derjenig, der unrecht hat, ain halb pfund wachs an die kerzen bezahlen1593 Hohenzollern/ZGO. 13 (1861) 315
- jn sachen geklagten unterschleif in der schneider-arbeit betreffend, hat der herr bürgermeister ... verabschiedet, weil beklagter ... für ihren eigenen kopf gearbeitet, als soll er ... das ambt mit 5 guter mk verbüßen1609 Beck,DanzigerNehrung 137
- [es soll keinem abgedankten, beurlaubten oder der Garnison zugehörigen Soldaten] schneider-arbeit zu verfertigen verstattet werden, als wenn er das meister-recht gewonnen1735 CCMarch. V 2 Anh. 608Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- bleibet denen compagnie-commandanten unbenommen, die bey der compagnie vorfallende schuster-, schneider- ... und sattler-arbeit durch die soldaten ... welche diese handwerke zunftmaͤßig erlernet haben ... fertigen zu lassen1752 CAug. Forts. I 1 Sp. 1188Faksimile - in Google Books
- tabelle der in der stadt F. befindlichen juden-schneider: ... A. I. [wieviel die arbeit die juden wohl verstehen und davon nahrung haben kann:] macht verschiedene schneiderarbeit1780 Stern,PreußJuden III 2 S. 1602