Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderin

Ehefrau oder Witwe eines Schneiders (I); nach dem Tod des Mannes idR. berechtigt, für begrenzte Zeit das Gewerbe fortzuführen; auch: weibl. Schneider (I) ohne Zunftzugehörigkeit; idR. auf bloße Näharbeiten beschränkt