Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderjunge

Schneiderjunge

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Lehrling im Schneiderhandwerk (I) 
  • der erwelt maister unter den schneidern soll die frembde wanderte schneidergesellen und jungen ufnemen
    1576 Franken/ZDKulturg.2 2 (1873) 732
  • es sollen vnd moͤgen auch die schneiderknecht vnnd jungen alle vierzehen tag ein halben tag feyren
    BadLO. 1622 Bl. 101v