Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderjunge
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Schneidergewerk
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Schneiderhandwerk
Schneiderhaus
Schneiderherberge
Schneiderin
Schneiderinnung
Schneiderjunge
, m.
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Lehrling im Schneiderhandwerk (I)
bdv.:
Schneiderbursche,
Schneiderknabe
- der erwelt maister unter den schneidern soll die frembde wanderte schneidergesellen und jungen ufnemen1576 Franken/ZDKulturg.2 2 (1873) 732
- es sollen vnd moͤgen auch die schneiderknecht vnnd jungen alle vierzehen tag ein halben tag feyrenBadLO. 1622 Bl. 101vFaksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg