Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderlohn
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, m.
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Entgelt für Schneiderarbeiten
- usgeben ... zu schneiderlon 4 gr.1524 MarburgRQ. II 512Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- der schwester G. schneiderlohn für 1 rock1560 MittSalzbLk. 65 (1925) 146
- bey allen vnserer raͤth vnnd diener raysen sollen folgende ausgaben als naͤmblich umb kleydungen, ... schneiderlon ... vermitten bleiben1615 Reyscher,Ges. XII 680Faksimile - in Google Books
- [aus einem Hexenprozess:] S. bekant, daß sie dem schulzen in M. eine kuhe getödtet, were ihrem sohn schneiderlohn schuldig gewesen, so er nicht bezahlen wollen1679 PommMbl. 46 (1932) 128
- [zur Klasse der Gläubiger, die] allein persoͤnlich befreiet sind ... gehoͤren ... handwerksleute, die zur unumgaͤnglichen notdurft etwas hergegeben haben ... als tisch-gelt, stuben-mihte, birgelt, peruckier, schneider-lon fuͤr notwendige kleider1758 Estor,RGel. II 810Faksimile (ca. 131 KB)