Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneiderlohn

Schneiderlohn

, m.

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Entgelt für Schneiderarbeiten 
  • usgeben ... zu schneiderlon 4 gr.
    1524 MarburgRQ. II 512
  • der schwester G. schneiderlohn für 1 rock
    1560 MittSalzbLk. 65 (1925) 146
  • bey allen vnserer raͤth vnnd diener raysen sollen folgende ausgaben als naͤmblich umb kleydungen, ... schneiderlon ... vermitten bleiben
    1615 Reyscher,Ges. XII 680
  • [aus einem Hexenprozess:] S. bekant, daß sie dem schulzen in M. eine kuhe getödtet, were ihrem sohn schneiderlohn schuldig gewesen, so er nicht bezahlen wollen
    1679 PommMbl. 46 (1932) 128
  • [zur Klasse der Gläubiger, die] allein persoͤnlich befreiet sind ... gehoͤren ... handwerksleute, die zur unumgaͤnglichen notdurft etwas hergegeben haben ... als tisch-gelt, stuben-mihte, birgelt, peruckier, schneider-lon fuͤr notwendige kleider
    1758 Estor,RGel. II 810
unter Ausschluss der Schreibform(en):