Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidermeister
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, m.
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Meister der Schneiderzunft; auch: Obmann der Zunft
bdv.:
Schneideramtsmeister
- sind diz dye personen, dye also zesamne gelobt und zu den heylgen gesworn haben mit den burgermeystern und mit dem rate ... C., snydermeister, und alle snydere1373 MainfrH. 7 (1950) 39
- vor vns scheppen zur S. ... gestanden sint in gehegtem dinge der ersame her N.K. ... vnd F. W., sneidermeister diss keigenwertigen iores1454 SchweidnitzRdm. 215
- wann eyn snydermeister eym jn sim huse negete ... das man dann demselben meister zům tage dovon nit me geben solt dann viij ₰1465 StraßbZftO. 445Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- es sol kein snidermeister cleider tragen, die zweyerley varben sind ... es were dann, das er begabet wurde von fu̍rsten ... mit einem hofcleid1478 ZGO. 13 (1861) 304
- es sol dehein snidermeister dem anderen sin kunden geverlich abziehen1478 ZGO. 13 (1861) 305
- hierna folgen die meister der innungen wie die zu rathause gehen und sitzen anno 1569. 1. der gewandschneidermeister ... 9. der schmiedemeister, 10. der schneidermeister, 11. der schildermeister1569 Ramdohr,MagdebSeidInn. 20
- [die] schneider-zunft hatte die angewachsene menge der schneider meister, und wie dadurch, wenn die gesellen-zahl nicht restringirt wuͤrde, denen meisten an nahrung es gebrechen wuͤrde, wahrgenommen1761 Cramer,Neb. 22 S. 156Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die schneider-, knopfmacher-, kuͤrschner-, beutler- und handschuhmacher-meister ... [erbitten] ein neues gemeinschaftliches innungs-privilegium1789 NCCPruss. VIII 2591Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [es] ist im Fuldischen den schneidermeistern unter 5 fl. strafe untersagt, trauerkleider ... zu verfertigen1790 Thomas,FuldPrR. III 129Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die saͤmmtlichen schneidermeister in den aemtern B. und G. [sind] verbunden ..., die an den jagdzeugen vorkommenden schneiderarbeiten unentgeltlich zu verrichten, und [haben] dagegen die freiheit von den jagddienstfrohnen zu genießen1801 GesAnhBernb. III 143Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Beschwerde der schneider-innungen,] daß die naͤtherinnen ... in ihren eigenen wohnungen ... arbeiten fuͤr andere anzunehmen ..., auch sich solche, gleich den schneidermeistern, stuͤckweise bezahlen zu lassen [erdreisten]1815 VerordnAnhDessau II 274Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)