Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneids'essen

Schneids'essen

, n.

Mahlzeit aus Anlass der Ableistung eines Schneids 
  • wurde aber der vier stuckwerck eins versnitten, sol derselbig, so solichs thuen wurde, noch drie monat vur einen knecht dienen und die vurschrieven darauf zugelachte seines schneidts-essens halber kosten neben dem viertel weins eben wol zu thuen und zu bezalen schuldig sein
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