Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneids'essen
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Schneids'essen
, n.
Mahlzeit aus Anlass der Ableistung eines Schneids
- wurde aber der vier stuckwerck eins versnitten, sol derselbig, so solichs thuen wurde, noch drie monat vur einen knecht dienen und die vurschrieven darauf zugelachte seines schneidts-essens halber kosten neben dem viertel weins eben wol zu thuen und zu bezalen schuldig sein1564 RatingenWQ. 170
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