Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schneidung
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Schneiderzunft
(Schneideschilling)
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Schneidmühle
Schneidmüller
Schneidrind
Schneidschwein
Schneids'essen
Schneidtag
Schneidung
, f.
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I
Meisterstück in der Schneiderzunft
vgl.
Schneid
- [die] mester ... des schrotamptes to M. ... gheven uns [radmann] do vürder to verstande, dat sodane snydinge inholde des vorgerörden breves nu nicht sedelick en were unde begherden ... ön enen nygen breff to ghevende1453 (Hs. 18. Jh.) MindenStR. 273
II
Markieren eines Kerbholzes
- mit schneidung, machung und beschreibung des heiligenabent- und neuenjahrsspan ... soll es ... wie bishero ... gehalten werden1565 Obersteiermark/ZKulturg. 5 (1898) 300
III
Säubern eines Flusses von einwachsendem Ufergebüsch und Wasserpflanzen
- soll die Niehrs ... jedes jahr 3 mahl, nach der ganzen breite des strohms geschnitten werden; zur ersten schneidung werden die letzten tage aprils bestimmet1769 HistBeitrPreuß. II 225Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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