Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Schneise
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1Schneise
, f., Schneite, f.
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Durchhau durch Wald oder hohes Gebüsch; als Weg oder Grenze, für Jagd oder Vogelfang
vgl.
Schnat
- alse nemelken ume dat sneide und schedinghe willen des holtbleckes, dar ichteswane de van O. van unse herschop mede belegen weren1429 QuedlinbUB. I 287Faksimile - digitalisiert von der SLUB Dresden
- durch den hagen ain neẅe schnaitt1471 Hätzlerin 155
- das sich viel unserer unterthanen ... das wachteln, lerchen ... vnd ander vogelfangs, im waldt, in den schneisen, vnd auff dem felde gebrauchen vnd ohne verlaub vnterstehen1624 HessSamml. I 663Faksimile (ca. 324 KB)
- [graͤntzen sollen begangen werden und] alle 6 jahr ... [sind] alle hayn, stein, schneissen, lachbaͤume und anderen graͤntz-maͤhler ordentlich zu beschreiben1726 CCNass. III 240
- noͤtig ist, daß bei den huten eine traͤnke nicht zu entfernet sey. daher, wofern die ... [Hute] an eine haͤgewaldung stoͤset, und [darüber] ein wasser fluͤsset, der herr des waldes dem rindvihe eine trift oder schneise durch die haͤge nach dem wasser verstatten muß1757 Estor,RGel. I 484Faksimile (ca. 161 KB)
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