Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnelle
Artikel davor:
Schneidschwein
Schneids'essen
Schneidtag
Schneidung
Schneidwerk
1Schneise
2Schneise
schneiteln
schneiten
schnell
Schnelle
, f.
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2Schupfe, kranartiges Schandgerät mit daran befestigtem Korb oder Käfig, in welchen Strafverurteilte gesetzt werden, die dann entweder in ein (schmutziges) Gewässer geschleudert werden oder in dieses hineinspringen müssen; als Ehrenstrafe
vgl.
schnellen (II)
- vß vnd von der snellen fallen lassen1483 Frankfurt a.M./Kriegk,Bürgertum I 555
- den becker von G. vber die snel mit eyner iffeln abspringen laißen1494 Frankfurt a.M./Kriegk,Bürgertum I 555
- [die] schnelle was ein korb, der stund hoch embor und was ein unsubre wuͤste wasser-pfuͤtzen darunder, in selben korb satzt man die luͤt ... und gab man inen darinn weder essen noch trincken, und wann er uß dem korb wolt, mußt er in die wuͤst pfuͤtzen fallenMitte 16. Jh. Tschudi,ChrHelv. I 188Faksimile - in Google Books
- fruͤcht vnd obs dieb [moͤgen] zum schrecken vnd abscheuw in die koͤrb vnd schnellen oͤffentlich gesetzt vnd ins wasser gesprengt werden, doch also, daß demselben am leben kein schade widerfahrePfalzLR. 1582 V 54Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit