Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnellwaage
Artikel davor:
Schneller
Schnellgalgen
Schnellheit
schnellig
Schnelligkeit
schnelliglich
Schnellkorb
(schnellrätig)
Schnellreitel
Schnellung
Schnellwaage
, f.
ungleicharmige Einbalkenwaage, idR. mit einem Laufgewicht am längeren Arm; oft verboten
bdv.:
Schoßwaage
vgl.
Pfünder (VI),
Schießenwaage
- lane, que ponderantur cum libra, que dicitur snellewage, infra pondus, quod dicitur clude, ad parvum thelonium similiter spectant1294 FrankfUB.(Lau) I 329
- daß niemand mehr innlaͤnder noch gaͤste in unserm lande keine alte muͤnz aufkaufe, auf meynung die fuͤrder in muͤnze zu fuͤhren, noch die erseige mit schnellwaag1460 BairLT. V 71Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen gerechte klaͤchl an den schnoͤllwagen angeschmidt vnd also gemacht, das sy vnuerrugklich allzeit daran bleiben ... annderer gestalt aber solle man dieselben schnoͤll wagen nit zůlassenTirolLO. 1573 VI 10Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- es sollend auch die schnellwaagen, sowolen auch die maaßen durch den landweibel und einer des landgerichts angentz ... gefochten und gesinet werden1674 GasterLsch. 191Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- eine wage pfleget ordentlich zwey schalen zu haben, ... [anders] eine schnell-wage, so nur auf eine seite hinaus gehet, wie ein so genannter schnell-galgen1722 Beier,HdwLex. 379Faksimile - in Google Books