Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnepfe
Artikel davor:
Schnellgalgen
Schnellheit
schnellig
Schnelligkeit
schnelliglich
Schnellkorb
(schnellrätig)
Schnellreitel
Schnellung
Schnellwaage
Schnepfe
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
der Vogel; va. in Jagdbestimmungen
- [Verbot,] enten, schnepfen, ringeltauben ... zu fangen1579 CJVenatorio-Forest. III 227Faksimile - in Google Books
- vor schnepfen und haselhuͤner [moͤgen] fallen, so nicht hoͤher als fuͤnff nuͤrnberger zoll, auch trittschleiffen ... gebraucht werden1645 CJVenatorio-Forest. III 275Faksimile - in Google Books
- ist die gemeind schuldig, im herbst ... schnepfen oder haasen ... zu jagen1754 SchriesheimW. 211
- an schieszgelde hat der klosterforster und jäger zu genieszen: ... vor ein feldhuhn oder schneppe 2 sch.1778 NeuenwaldeUB. 346
- gänse, schnepfen und andre zugvögel sind nur in der brutzeit ... zu schonen1794 PreußALR. II 16 § 53
- wer netze auf feldhuͤhner, schnepfen oder wilde enten stellt, soll um zehn bis zwanzig thaler gestraft werden1811 Heinemann,StatRErfurt 425Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)