Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Schnepfenfang

Schnepfenfang

, m.

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Jagd auf Schnepfen 
  • daß ein jedweder seinen unterthanen ... das endten-stricken oder schleiffen, wie auch schnepffen-fang ernstlich verbiethen [soll]
    1670 CCMarch. IV 1 Sp. 557